Privatklinik der Schön Klinik Roseneck
Steigern Sie Ihr Wohlbefinden durch unser Angebot an zusätzlichen besonderen Services und exklusiven Dienstleistungen. Eine persönliche Betreuung und ein Bündel zusätzlicher Leistungen garantieren Ihnen einen angenehmen und komfortablen Aufenthalt.
Unser Service rund um Ihren Aufenthalt.
Ihr Ansprechpartner
Die Schön Klinik Beratung steht Ihnen für alle allgemeinen Fragen außerhalb des medizinischen Bereichs zur Verfügung. Wir informieren Sie gern über die Ausstattung der Schön Klinik Roseneck und alle Fragen zu Ihrem Aufenthalt.
Informationen zur Kostenübernahme und Abrechnungsmodalitäten
Wir nehmen zur stationären Behandlung Patienten aller privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen auf. Als Versicherter einer privaten Krankenversicherung und Beihilfestelle sind nicht die Kostenträger, sondern Sie selbst unser Vertragspartner.
Sie benötigen i. d. R. vor Aufnahme keine Kostenzusage von Ihrem Kostenträger. Wir empfehlen Ihnen, von Ihrer Beihilfestelle eine Bescheinigung über die Beihilfefähigkeit für die stationäre Krankenhausbehandlung in unserer Klinik einzuholen. Sie möchten sich über die Abrechnungsmodalitäten erkundigen? Das Team der Schön Klinik Beratung hilft Ihnen gerne.
Die Kostensätze im Einzelnen
Zur Abrechnung mit dem Kostenträger und/oder Ihrer Beihilfestelle sind folgende Leistungen relevant:
- Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) anhand des PEPP-Entgeltkataloges
- Kosten für die Wahlleistung "Zimmer"
- Kosten für wahlärztliche und physikalische Leistungen
Die Kosten für Ihre Leistungen in der Privatklinik werden von Ihrem Kostenträger (zum Beispiel private Krankenversicherung oder Beihilfestelle) gemäß Ihrem individuellen Versicherungstarif übernommen.
Hinweise für Beihilfeberechtigte
Eine Direktabrechnung mit der Beihilfestelle ist leider nicht möglich. Sie erhalten daher zum 01. und zum 15. des Monats eine Zwischenrechnung über Ihren Beihilfeanteil zuzüglich gegebenenfalls der Differenz für die Unterbringung im Einbettzimmer. Bitte reichen Sie diese Rechnungen umgehend bei Ihrer Beihilfestelle ein.
Damit Sie diese Rechnungen bei Ihrer Beihilfestelle einreichen können, bringen Sie bitte die entsprechenden Antragsformulare mit.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Beihilfestelle, je nach Bundesland und individuellem Versicherungstarif einen Eigenanteil für gewisse Leistungen zum Abzug bringt. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfestelle.
Der rechtliche Status - Belegungsgrundlagen
Belegungsgrundlagen
Die Klinik wird von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen belegt. Die Leistungen in der Privatklinik werden nicht im Rahmen eines Versorgungsvertrages mit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Die Behandlung findet nicht in öffentlich geförderten Räumlichkeiten statt. Die Privatklinik unterliegt deshalb nicht dem Pflegesatzrecht.
Worauf müssen Sie achten?
Die Kosten für die stationäre Behandlung werden von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfen je nach Versicherungstarif übernommen. Eine Kostenzusage ist vor Aufnahme i. d. R. nicht erforderlich. Bitte prüfen Sie aber trotzdem Ihren Versicherungstarif um sicherzustellen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Kosten für die Behandlung übernommen werden.
Der rechtliche Status - keine Kur- oder Rehabehandlung
Wir führen ausschließlich stationäre Krankenhausbehandlungen durch. In Anbetracht des intensiven Behandlungsprogramms ist die Schön Klinik Roseneck nicht geeignet für Personen, die ausschließlich eine Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlung oder eine Rehabilitationsmaßnahme durchführen wollen. In der Privatklinik rechnen wir sinngemäß nach Bundespflegesatzverordnung ab.