Anmeldung zur stationären Aufnahme
Für alle Fragen bezüglich Abrechnung, Wahlleistungen, Versicherungen, Zuzahlungen und Unterbringung von Begleitpersonen steht Ihnen unser Patientenmanagement gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrem Kostenträger und informieren Sie gerne über die Ausstattung unseres Hauses.
Voraussetzungen für die Aufnahme in unser Krankenhaus
Wir nehmen grundsätzlich Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Beihilfestellen auf.
Voraussetzungen dafür sind
- Krankenhaus-Einweisung Ihres behandelndes Arztes
- oder Einweisung der behandelnden Klinik
- oder eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung Ihrer Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle
Akute Notfallbehandlungen sind hiervon natürlich ausgenommen.
Anmeldung für die Aufnahme in unser Krankenhaus
Die Aufnahme in unser Akut-Krankenhaus ist je nach Fachzentrum unterschiedlich:
Terminvereinbarung ambulante Untersuchung für alle Krankenkassen:
- Aufnahme in die Klinik für Orthopädie & Unfallchirurgie
- Aufnahme in die Klinik für Wirbelsäulenchirurgie
- Aufnahme in die Klinik für Schulterchirurgie und Sporttraumatologie
Bitte bringen Sie für alle Sprechstunden und auch zu Ihrer stationären Aufnahme folgende Unterlagen mit.
- Krankenversicherungskarte
- Einweisungsschein (rosa)
- für die Sprechstunde benötigen wir einen Überweisungsschein vom Facharzt (Orthopädie oder Chirurgie)
- gültige Ausweispapiere
- Arztbriefe und Befunde zu bisher erfolgten Untersuchungen
- aktuell eingenommene Medikamente (schriftliche Übersicht ist ausreichend)
Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Anschlussheilbehandlung (AHB)
Damit Sie sich von einer Operation schnell erholen, bieten wir Ihnen im Anschluss an Ihren Aufenthalt auch die Rehabilitation in unseren Schwesterkliniken an oder wählen gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Klinik für die Anschlussheilbehandlung in Ihrer Nähe aus.
Hierbei unterstützen Sie im Normalfall
- Ihre behandelnden Ärzten der momentan besuchten Klinik
- der Sozialdienst der momentan besuchten Klinik
Zuzahlung
Für gesetzlich versicherte Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Zuzahlung befreit sind, wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass für jeden stationären Behandlungstag eine Zuzahlung von 10 Euro für maximal 28 Kalendertage im Jahr zu entrichten ist. Die Zuzahlung begleichen Sie bitte nach Rechnungserhalt im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt. Wir leiten die Zuzahlung anschließend an Ihre Krankkasse weiter.
Extras für Ihren Aufenthalt
Sie möchten sich Ihren Klinikaufenthalt mit besonderen Services angenehmer gestalten? Dann informieren Sie sich gern über das Angebot unserer Privatklinik oder buchen Sie als Selbstzahler mehr Komfort- und Serviceleistungen.