Wir unterstützen Sie, damit Ihr Aufenthalt reibungslos beginnt

Unser Patientenservice unterstützt Sie gern in allen Fragen zur Anmeldung, Versicherung, Wahlleistungen, Abrechnung, Zuzahlung, Unterbringung von Begleitpersonen und vielem mehr.

In unserer Klinik gibt es verschiedene Möglichkeiten der Aufnahme, die von Ihrer aktuellen Situation und der gewählten Fachrichtung abhängen.

Voraussetzungen für die Aufnahme in unser Akut-Krankenhaus

Wir nehmen grundsätzlich Patientinnen und Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Beihilfestellen auf.

Voraussetzungen dafür sind

  • Krankenhaus-Einweisung Ihres behandelndes Arztes
  • oder Einweisung der behandelnden Klinik
  • oder eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung Ihrer Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle

Akute Notfallbehandlungen sind hiervon natürlich ausgenommen.

Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Anschlussheilbehandlung (AHB)

Wenn Sie zur Zeit im Akut-Krankenhaus sind, sollten Sie möglichst eine anschließende Rehabilitation in die Wege leiten.

Hierbei unterstützen Sie im Normalfall …

  • Ihre behandelnden Ärzten der momentan besuchten Klinik
  • der Sozialdienst der momentan besuchten Klinik 

Zuzahlung

Für gesetzlich versicherte Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Zuzahlung befreit sind, wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass für jeden stationären Behandlungstag eine Zuzahlung von 10 € für maximal 28 Kalendertage im Jahr zu entrichten ist. Die Zuzahlung begleichen Sie bitte nach Rechnungserhalt im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt. Wir leiten die Zuzahlung anschließend an Ihre Krankkasse weiter.