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Privatklinik der Schön Klinik Berchtesgadener Land

Steigern Sie Ihr Wohlbefinden durch unser Angebot an zusätzlichen besonderen Services und exklusiven Dienstleistungen. Eine persönliche Betreuung und ein Bündel zusätzlicher Leistungen garantieren Ihnen einen angenehmen und komfortablen Aufenthalt.

 

Unser Service rund um Ihren Aufenthalt.

Ihre Ansprechpartner

Die Schön Klinik Beratung steht Ihnen für alle allgemeinen Fragen außerhalb des medizinischen Bereichs zur Verfügung. Wir informieren Sie gern über die Ausstattung der Schön Klinik Berchtesgadener Land und alle Fragen zu Ihrem Aufenthalt. Kontaktieren Sie uns.

Aufnahme in die Privatklinik

Um eine zielgerichtete Behandlung zu gewährleisten, benötigen wir vorab einige Unterlagen von Ihnen. Welche dies im Einzelnen sind, erfahren Sie, wenn Sie dem unten stehenden Link folgen. Weitere Informationen zur Aufnahme.

Abrechnungsmodalitäten

In unsere Privatklinik nehmen wir Patienten privater Krankenversicherungen, Beihilfestellen und selbst zahlende Patienten im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung auf. Als Versicherter einer Privaten Krankenversicherung und Beihilfestelle sind nicht die Kostenträger, sondern Sie selbst unser Vertragspartner. Bitte beantragen Sie die Kostenübernahme daher vor Beginn der Behandlung und lassen Sie sich die Kosten bewilligen. Beihilfepatienten benötigen von Ihrer Beihilfestelle eine Bescheinigung über die Beihilfefähigkeit für die erforderliche stationäre Behandlung in unserer Klinik.

Eine Direktabrechnung mit der Beihilfestelle ist leider nicht möglich. Sie erhalten daher jeweils zum 1. und zum 15. des Monats eine Zwischenrechnung über Ihren Beihilfeanteil. Gerne sind wir Ihnen bei dem Antragsverfahren behilflich. Die Schön Klinik Beratung informiert Sie gerne.

Die Kostensätze im Einzelnen

Zur Abrechnung mit dem Kostenträger und/oder Ihrer Beihilfestelle sind folgende Leistungen relevant:

  • Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) anhand des PEPP-Entgeltkataloges
  • Kosten für Komfortleistungen
  • Kosten für wahlärztliche und physikalische Leistungen

Die Kosten für Ihre Leistungen in der Privatklinik werden von Ihrem Kostenträger (zum Beispiel private Krankenversicherung oder Beihilfestelle) gemäß Ihrem individuellen Versicherungstarif übernommen.

Hinweise für Beihilfeberechtigte

Eine Direktabrechnung mit der Beihilfestelle ist leider nicht möglich. Sie erhalten daher zum 01. des Monats eine Zwischenrechnung über Ihren Beihilfeanteil zuzüglich gegebenfalls der Differenz für die Unterbringung im Einbettzimmer. Bitte reichen Sie diese Rechnungen umgehend bei Ihrer Beihilfestelle ein.

Damit Sie diese Rechnungen bei Ihrer Beihilfestelle einreichen können, bringen Sie bitte die entsprechenden Antragsformulare mit.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Beihilfestelle, je nach Bundesland und individuellem Versicherungstarif einen Eigenanteil für gewisse Leistungen zum Abzug bringt. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfestelle.

Der rechtliche Status - Belegungsgrundlagen

Belegungsgrundlagen

Die Klinik wird von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen belegt. Die Leistungen in der Privatklinik werden nicht im Rahmen eines Versorgungsvertrages mit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Die Behandlung findet nicht in öffentlich geförderten Räumlichkeiten statt. Die Privatklinik unterliegt deshalb nicht dem Pflegesatzrecht.

Worauf müssen Sie achten?

Wir empfehlen Ihnen bei privaten Krankenversicherungen als Kostenträger vorab immer eine Kostenzusage einzuholen, damit Sie sicher sind, dass die Krankenversicherung die Kosten auch übernimmt. Die Kosten für die stationäre Behandlung werden von allen privaten Krankenversicherungen und Beihilfen je nach Versicherungstarif übernommen. In jedem Fall sollten die in den Versicherungsverträgen dargelegten Kriterien erfüllt sein.