Wir unterstützen Sie, damit Ihr Aufenthalt reibungslos beginnt
Unser Patientenservice unterstützt Sie gern in allen Fragen zur Anmeldung, Versicherung, Wahlleistungen, Abrechnung, Zuzahlung, Unterbringung von Begleitpersonen und vielem mehr.
In unserer Klinik gibt es verschiedene Möglichkeiten der Aufnahme, die von Ihrer aktuellen Situation und der gewählten Fachrichtung abhängen.
Voraussetzungen für die Aufnahme in unser Akut-Krankenhaus
Wir nehmen grundsätzlich Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Beihilfestellen auf.
Voraussetzungen dafür sind
- Krankenhaus-Einweisung Ihres behandelndes Arztes
- oder Einweisung der behandelnden Klinik
- oder eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung Ihrer Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle
Akute Notfallbehandlungen sind hiervon natürlich ausgenommen.
Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Anschlussheilbehandlung (AHB)
Wenn Sie zur Zeit im Akut-Krankenhaus sind, sollten Sie möglichst eine anschließende Rehabilitation in die Wege leiten.
Hierbei unterstützen Sie im Normalfall …
- Ihre behandelnden Ärzten der momentan besuchten Klinik
- der Sozialdienst der momentan besuchten Klinik
Für die Aufnahme in unsere Klinik für Orthopädische Rehabilitation muss ein Antrag auf Anschlussheilbehandlung (AHB-Antrag) gestellt werden. Dieser von Ihnen unterschriebene Antrag wird von Ihrer behandelnden Klinik an die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger sowie an unsere Reha-Klinik weitergeleitet. Der Kostenträger informiert uns dann in der Regel über die Bewilligung, woraufhin wir Ihnen einen schriftlichen Aufnahmetermin mitteilen. Je nach Gesundheitszustand können Sie zwischen der Klinik-Entlassung und dem Antritt der Reha-Maßnahme auch einige Tage zu Hause verbringen.
Rehabilitation ohne vorausgegangenen Klinikaufenthalt
Sie haben gesundheitliche Beschwerden und sind in Ihrer Leistungsfähigkeit im Berufs- oder Alltagsleben eingeschränkt? Dann kommt für Sie unter Umständen ein stationäres oder ambulantes Heilverfahren in Frage.
Sprechen Sie Ihren Arzt auf eine mögliche Behandlung in unserem Haus an: Ihr Arzt stellt dann einen entsprechenden Antrag an den zuständigen Kostenträger. Die dafür erforderlichen Formulare erhalten Sie auch direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger bzw. deren Internetseiten. Der Kostenträger informiert uns in der Regel über die Bewilligung, woraufhin wir Ihnen einen schriftlichen Aufnahmetermin mitteilen.
Zuzahlung
Für gesetzlich versicherte Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Zuzahlung befreit sind, wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass für jeden stationären Behandlungstag eine Zuzahlung von 10 € für maximal 28 Kalendertage im Jahr zu entrichten ist. Die Zuzahlung begleichen Sie bitte nach Rechnungserhalt im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt. Wir leiten die Zuzahlung anschließend an Ihre Krankkasse weiter.
Extras für Ihren Aufenthalt
Sie möchten sich Ihren Klinikaufenthalt mit besonderen Services angenehmer gestalten? Dann informieren Sie sich gern über das Angebot unserer Privatklinik oder buchen Sie als Selbstzahler mehr Komfort- und Serviceleistungen.
Rücken- und Gelenkschmerzen: Spezielles Beratungsangebot
Im Beratungs- und Therapiezentrum für Wirbelsäulenerkrankungen Hamburg gehen international renommierte Rücken- und Gelenk-Experten Ihren Schmerzen auf den Grund und erstellen für Sie einen individuellen Behandlungsplan.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Dieses Angebot gilt für Privatpatienten und Selbstzahler sowie Versicherte der Hanseatischen Krankenkasse.