Privatklinik der Schön Klinik Hamburg Eilbek
Steigern Sie Ihr Wohlbefinden durch unser Angebot an zusätzlichen besonderen Services und exklusiven Dienstleistungen. Eine persönliche Betreuung und ein Bündel zusätzlicher Leistungen garantieren Ihnen einen angenehmen und komfortablen Aufenthalt.
Unser Service. Rund um Ihren Aufenthalt.
Ihre Ansprechperson
Unser Patientenservice der Privatklinik steht Ihnen für alle allgemeinen Fragen außerhalb des medizinischen Bereichs zur Verfügung. Wir informieren Sie gern über die Ausstattung unseres Hauses und alle Fragen zu Ihrem Aufenthalt.
Kostenübernahme: So einfach geht's
Als Versicherte oder Versicherter einer privaten Krankenversicherung sind nicht die Kostenträger, sondern Sie selbst unsere Vertragspartnerin beziehungsweise unser Vertragspartner. Bitte beantragen Sie die Kostenübernahme daher vor Beginn der Behandlung und lassen Sie sich die Kosten bewilligen.
- Welche Kassen übernehmen die Kosten?
Alle privaten Krankenversicherungen, die den Umfang der Privatklinik in ihren Versicherungsbedingungen als Vollversicherung abdecken, übernehmen die Kosten. - Welche Informationen benötigen wir von Ihnen?
Wir benötigen von Ihnen eine gültige Versicherungskarte (Clinic-Card). Falls diese nicht vorhanden ist, brauchen wir einen Nachweis der Mitgliedschaft, beispielsweise die Versicherungsnummer. - Wichtiger Hinweis
Die Leistungen in der Privatklinik der Schön Klinik Hamburg Eilbek werden nicht im Rahmen eines Versorgungsvertrages mit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Die Privatklinik unterliegt nicht direkt dem öffentlichen Pflegesatzrecht.
Der rechtliche Status der Privatklinik
Belegungsgrundlagen
Die Privatklinik der Schön Klinik Hamburg Eilbek ist nach §30 der Gewerbeordnung konzessioniert. Die Klinik wird von privaten Krankenversicherungen belegt. Die Leistungen in der Privatklinik der Schön Klinik Hamburg Eilbek werden nicht im Rahmen eines Versorgungsvertrages mit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht. Die Privatklinik unterliegt nicht direkt dem öffentlichen Pflegesatzrecht.
Worauf müssen Sie achten?
Wir empfehlen Ihnen bei privaten Krankenversicherungen als Kostenträger vorab immer eine Kostenzusage einzuholen, damit Sie sicher sind, dass die Krankenversicherung die Kosten auch übernimmt. Die Kosten für die stationäre Behandlung werden von den privaten Krankenversicherungen je nach Versicherungstarif übernommen. In jedem Fall sollten die in den Versicherungsverträgen dargelegten Kriterien erfüllt sein.