Ob ambulant oder stationär: Wir unterstützen Sie, damit Ihr Aufenthalt reibungslos verläuft

In unserer Klinik gibt es verschiedene Möglichkeiten der Aufnahme, die von Ihrer aktuellen Situation und der gewählten Fachrichtung abhängen.

Für ambulante beziehungsweise elektive Patientinnen und Patienten ist das Sprechstundenzentrum zuständig. 

Für stationäre Patientinnen und Patienten unterstützt Sie unser Patientenservice gern in allen Fragen zur Anmeldung, Versicherung, Wahlleistungen, Abrechnung, Zuzahlung, Unterbringung von Begleitpersonen und vielem mehr.

 

Ambulante Behandlung - Sprechstundenzentrum

Im Sprechstundenzentrum finden alle Sprechstunden und Operationsvorbereitungen aus den nachfolgend genannten Bereichen an einem zentralen Ort statt. Außerdem deckt das Zentrum die BG-Sprechstunden (für berufsgenossenschaftliche Heilverfahren bei Arbeits- und Schulunfällen) und die Vorbereitungen für Koloskopien und Koronarangiografien ab.

Sprechstunden werden für folgende Fachbereiche angeboten:

  • Allgemeinchirurgie
  • Anästhesie
  • Gefäßchirurgie
  • Kinder- und Neuroorthopädie
  • Neurochirurgie
  • Unfallchirurgie mit BG
  • Urologie
  • Vorbereitungen von Koronarangiografien, Koloskopien und Gastroskopie

Ablauf und Öffnungszeiten

Anders als eine Notaufnahme oder eine Ambulanz ist das Sprechstundenzentrum wie eine Arztpraxis organisiert. Ein großer Vorteil ist dabei die Vermeidung langer Wartezeiten vor Ort durch klare Strukturen und die Terminierung aller Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig verringert sich das Patientenaufkommen und die Überschneidung zu vieler Patientinnen und Patienten.

Sie erreichen das Sprechstundenzentrum im Untergeschoss über einen gesonderten Eingang links neben dem Haupteingang.

Das Sprechstundenzentrum ist geöffnet von Montag bis Donnerstag von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr.

Terminvereinbarung  

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch über die Sekretariate der jeweiligen Fachbereiche oder über Doctolib. Die anderen Abteilungen kontaktieren Sie bitte direkt über unsere Homepage.

Voraussetzungen für die Aufnahme in unser Akut-Krankenhaus

Wir nehmen grundsätzlich Patientinnen und Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Beihilfestellen auf.

Voraussetzungen dafür sind

  • Krankenhaus-Einweisung Ihres behandelndes Arztes
  • oder Einweisung der behandelnden Klinik
  • oder eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung Ihrer Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle

Akute Notfallbehandlungen sind hiervon natürlich ausgenommen.

Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Anschlussheilbehandlung (AHB)

Wenn Sie zur Zeit im Akut-Krankenhaus sind, sollten Sie möglichst eine anschließende Rehabilitation in die Wege leiten.

Hierbei unterstützen Sie im Normalfall …

  • Ihre behandelnden Ärzten der momentan besuchten Klinik
  • der Sozialdienst der momentan besuchten Klinik 

Zuzahlung

Für gesetzlich versicherte Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Zuzahlung befreit sind, wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass für jeden stationären Behandlungstag eine Zuzahlung von 10 € für maximal 28 Kalendertage im Jahr zu entrichten ist. Die Zuzahlung begleichen Sie bitte nach Rechnungserhalt im Anschluss an Ihren stationären Aufenthalt. Wir leiten die Zuzahlung anschließend an Ihre Krankkasse weiter.