Kurseinheiten
155,00 UE á 45 min
Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung können Fortbildungspunkte angerechnet werden.
-Bedingungen für die Abrechnung von Leistungen auf Grund des IBITA Zertifikates bei den deutschen Krankenkassen (Kostenträgern). Die deutschen Krankenkassen erkennen das IBITA Zertifikat zur Abrechnung von Heilmitteln an, wenn sämtliche nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
-Die erforderliche Teilnahme an einem IBITA anerkannten Bobath-Grundkurs muss in einer von den Krankenkassen akzeptierten Form zertifiziert sein.
-Der/die KursteilnehmerIn muss vor der Teilnahme an einem IBITA anerkannten Bobath Grundkurs mindestens ein Jahr praktische Berufserfahrung bei Vollzeitbeschäftigung nachder staatlichen Anerkennung nachweisen (maßgeblich ist das Datum des Berufsdiploms).
-Als anrechenbare Berufserfahrungszeiten gelten Tätigkeiten mit einem Mindestumfang von 15 Wochenstunden.
-Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt (bei 30 Wochenarbeitsstunden 1,5 Jahre Wartezeit, bei 20 Wochenarbeitsstunden 2 JahreWartezeit, bei 15 Wochenarbeitsstunden 2,25 Wartezeit).
-Es ist ein Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers erforderlich.